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FG Münster - Entscheidung vom 05.09.2012

12 K 1948/11 E

Normen:
EStG § 10 Abs 1 Nr 1
AO § 175 Abs 1 Nr 2

Der Kläger (Kl) und seine Ehefrau leben seit März 2002 dauernd getrennt. Der Kl leistet an seine Ehefrau seitdem Barunterhalt und machte die Zahlungen als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG [...]
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