BVerwG, Beschluss vom 12.07.2012 - Aktenzeichen 1 C 11.12
Einstellung eines Revisionsverfahrens wegen Zurücknahme der Revision durch den Kläger
Tenor
Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Kläger hat seine Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2011 mit Schriftsatz vom 10. Juli 2012 zurückgenommen.
Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO . Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG .