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BGH - Entscheidung vom 14.02.2012

V ZA 5/12

Normen:
PKHVV § 1

BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - Aktenzeichen V ZA 5/12

DRsp Nr. 2012/4207

Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe wegen Nichteinreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil der Betroffene keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular abgegeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorgelegt hat. Darauf kann - von hier nicht dargelegten Ausnahmen abgesehen - auch nach der Abschiebung des Betroffenen nicht abgesehen werden (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FG Prax 2011, 41).

Normenkette:

PKHVV § 1;
Vorinstanz: AG Offenbach, vom 04.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 21 XIV 49/11
Vorinstanz: LG Darmstadt, vom 28.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 26 T 30/11