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AG Wuppertal - Entscheidung vom 07.08.2012

44 M 8763/12

Normen:
ZPO § 766
ZPO § 775

Fundstellen:
DGVZ 2012, 226-227

Auf die Erinnerung der Gläubigerseite wird der zuständige Obergerichtsvollzieher Hölters, Wuppertal, angewiesen, die Bearbeitung des Vollstreckungsauftrages vom 23.5.2012 nicht mit dem Argument abzulehnen, dass die mit [...]
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