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AG Ludwigsburg - Entscheidung vom 05.12.2012

2 XVII 550/2012

Normen:
JVEG § 8 Abs. 1
JVEG § 9 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2013, 490-491

1. Die Vergütung des Sachverständigen Prof.Dr.med. E.l wird auf € 209,10 festgesetzt. 2. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen. Die Leistungen des medizinischen Sachverständigen zur Erstellung des [...]
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