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AG Krefeld - Entscheidung vom 24.05.2012

3 C 239/11

Normen:
BGB § 305 Abs. 1 S. 1
BGB § 307 Abs. 1 S. 1
BGB § 307 Abs. 2

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen, bei welchem Anbieter die Telekommunikationsanschlüsse ... (Fax), ... und ... (Fax) unter welcher Kundennummer geführt werden.Der Beklagte wird weiter [...]
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