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AG Köln - Entscheidung vom 01.10.2012

137 C 166/12

Normen:
EuGVO Art. 5 Nr. 1 Buchst. b)

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250,- € abwenden, wenn nicht [...]
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