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AG Heinsberg - Entscheidung vom 08.03.2012

19 C 38/12

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
SVR 2012, 4
SVR 2012, 465

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, nachdem die Klage zurückgenommen worden ist. Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO . Es entspricht vorliegend dem bisherigen Sach- und [...]
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