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AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg - Entscheidung vom 24.04.2012

7 C 326/10

Normen:
BGB § 535 Abs. 1
BGB § 536 Abs. 1

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Mietsache im Hause , Parterre, vom Garten aus auf das Haus gesehen linken Außenwand, dergestalt in einen vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu versetzen, dass sie die [...]
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