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AG Augsburg - Entscheidung vom 12.04.2012

1 M 11305/12

Normen:
ZPO § 806b S. 2
ZPO § 813a
ZPO § 900 Abs. 3
GVGA § 114a
GVGA § 141
GVGA § 185h

Die Erinnerung des Gläubigers vom 13.03.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Gläubiger stellte im Mai 2010 Zwangsvollstreckungsauftrag aufgrund zweier Vollstreckungstitel wegen einer noch bestehenden Forderung [...]
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