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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.03.2011

10 AS 10.2499

Normen:
§ 80 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 2 VwGO
§§ 1, 4, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, Abs. 2, § 10 Abs. 2 und 5, § 21 GlüStV
Art. 2 AGGlüStV
§§ 33c ff. GewO
Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG
Art. 56, 49 AEUV (früher: Art. 49, 43 EG)
AEUV Art. 49
AEUV Art. 56
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4
GlüStV § 1
GlüStV § 4
GlüStV § 9
GlüStV § 10
VwGO § 80

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. I. Der Antragsteller, ein italienischer [...]
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