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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 30.03.2011

9 S 2080/10

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
LHG § 30 Abs. 1 Satz 1
LHG § 34 Abs. 2
LHG § 60 Abs. 2 Nr. 2
LHG § 62 Abs. 3 Nr. 2
HZG § 5 Abs. 1 Satz 2
ZZVO-FH § 3 Abs. 2
GKG § 47 Abs. 1 S. 1
GKG § 52

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt (vgl. §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1 und 2 GKG i.V.m. Nr. 18.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2004, 1327). [...]
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