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VG Stuttgart - Entscheidung vom 30.03.2011

8 K 4769/10

Normen:
EGRL 2000/78 Art. 2
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 6 Abs.3
BBesG § 40 Abs. 1
LBesGBW § 41 Abs. 1
BGB § 291
BGB § 288

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Familienzuschlag der Stufe 1 (bzw. den ehebezogenen Teil des Familienzuschlages) ab dem 01.07.2009 zu gewähren zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem [...]
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