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SchlHOLG - Entscheidung vom 17.01.2011

10 WF 227/10

Normen:
FamFG § 58
FamFG § 61 Abs. 1
FamFG § 58
FamFG § 61 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2011, 988

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen. Gegenstandwert: 301,00 bis 600 € Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Die Beschwerde (§ 58, 57 Abs. [...]
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