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OVG Sachsen - Entscheidung vom 23.03.2011

2 B 237/10

Normen:
BBesG § 12 Abs. 2
SächsBG § 54 Abs. 4 S. 3
SächsBG § 150
SächsBesG § 17 Abs. 1

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 12. Juli 2010 - 3 L 211/10 - für beide Rechtszüge auf jeweils 10.923,48 EUR festgesetzt. Die Festsetzung [...]
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