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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 12.05.2011

2 L 239/09

Normen:
§ 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB stehen einer landesrechtlichen Regelung einer bauaufsichtlichen Sicherleistung für den Rückbau von Windenergieanlagen nicht entgegen.
BImSchG § 12 Abs. 1 S. 1
BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2
BauGB § 35 Abs. 5 S. 2, 3
BauO LSA § 71 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
§ 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB stehen einer landesrechtlichen Regelung einer bauaufsichtlichen Sicherleistung für den Rückbau von Windenergieanlagen nicht entgegen.

Die Klägerin wendet sich gegen Nebenbestimmungen über die Leistung einer Rückbausicherheit zu einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Windkraftanlage durch den Beklagten. Mit [...]
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