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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.01.2011

8 C 10850/10.OVG

Normen:
BauGB § 1 Abs. 3
BauGB § 1 Abs. 4
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB § 1a Abs. 3
BauGB § 9
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1
BauNVO § 16 Abs. 2
ROG § 7 Abs. 6
BNatSchG § 44 Abs. 1

Der am 17. März 2009 als Satzung beschlossene Bebauungsplan 'Stadtteil Oberemmel, Teilgebiet Dreikopf' der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit [...]
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