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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 13.12.2011

6 A 10870/11.OVG

Normen:
GG Art. 100 Abs. 1
KAG § 10a Abs. 3 S. 3

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 9. Mai 2011 unwirksam. Im Übrigen wird das Urteil des [...]
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