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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 12.04.2011

8 C 10056/11.OVG

Normen:
BNatSchG § 34 Abs. 1 S. 1
BauGB § 1a Abs. 4
BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2011, 658

Der am 22. Juni 2010 als Satzung beschlossene Bebauungsplan 'F. Mühle' der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der [...]
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