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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.06.2011

10 B 10415/11

Fundstellen:
DVBl 2011, 1051
NZV 2012, 103

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 11. März 2011 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die in Ziffer 2 des [...]
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