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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 24.03.2011

1 C 10737/10.OVG

Normen:
GemO § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
GemO § 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
GemO § 22 Abs. 6 S. 1
GemO § 24 Abs. 2
GemO § 24 Abs. 6
BauGB § 1 Abs. 1
BauGB § 10 Abs. 1
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1

Der Bebauungsplan 'Auf Rödern/Am Friedhof' der Ortsgemeinde Nörtershausen vom 19. Februar 2010, bekannt gemacht am 19. März 2010, wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. [...]
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