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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 01.11.2011

11 OA 324/11

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
AufenthG § 9 Abs. 1
AufenthG § 23 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 80

Den Klägern kann für das Beschwerdeverfahren keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Dabei kann offen bleiben, ob und ggf. unter welchen sachlichen Voraussetzungen in erster Instanz obsiegenden, bereits dort [...]
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