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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 07.11.2011

1 O 45/11

Normen:
ZPO § 319
VwGO §§ 118, 120, 122
VwGO § 118
VwGO § 120
VwGO § 122 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 288
DÖV 2012, 492

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Berichtigungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 09. Februar 2011 - 8 A 527/06 - aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Kläger wendet [...]
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