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OVG Hamburg - Entscheidung vom 19.04.2011

3 Bs 52/11

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 20 Abs. 3

Fundstellen:
DÖV 2011, 654

Dem Antragsteller wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg [...]
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