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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 13.12.2011

OVG 12 B 19.11

Normen:
AufenthG § 11 Abs. 1
GG Art. 6 Abs. 1

Die Berufungen des Klägers und des Beklagten werden zurückgewiesen. Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. [...]
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