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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 13.05.2011

OVG 9 B 19.10

Normen:
§ 2 Abs. 3 ZWS
§ 3 Abs. 1 ZWS
§ 3 Abs. 2 ZWS
ZWS § 2 Abs. 3
ZWS § 3 Abs. 1
ZWS § 3 Abs. 2

Die Kosten der durch Vergleich erledigten Verfahren tragen jeweils zu 10/13 der Kläger, zu 3/13 der Beklagte. Der Streitwert wird für die Berufungsverfahren 9 B 19 - 21.10 auf 129,96 Euro festgesetzt, für das [...]
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