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OLG Rostock - Entscheidung vom 15.09.2011

1 Ws 201/11

Normen:
StPO § 141
StPO § 142
StPO § 145
RVG-VV Nr. 4100
RVG-VV Nr. 4112,
RVG-VV Nr. 4301 Nr. 4

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, eine Auslagenerstattung findet nicht statt, § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 RVG . I. Nach Anklageerhebung wurde mit Anordnung vom [...]
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