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OLG Rostock - Entscheidung vom 23.12.2011

3 W 71/11

Normen:
GBO § 12 Abs. 1 S. 1
BGB § 1365

Fundstellen:
FamRB 2012, 186
FamRZ 2012, 576
NJW-RR 2012, 400
NotBZ 2012, 150

Der Beschluss des Amtsgerichts Güstrow vom 18.02.2011 wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, dem Antragsteller Akteneinsicht in das Grundbuchblatt, die darin in Bezug genommenen Urkunden sowie die noch [...]
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