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OLG Rostock - Entscheidung vom 18.07.2011

2 Ss (OWi) 78/11 I 98/11

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3
LFischG M-V (Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern) § 7 Abs. 1
LFischG M-V (Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern) § 26 Abs. 1 Nr. 4
OWiG § 24 Abs. 1
OWiG § 29a Abs. 2
OWiG § 46 Abs. 1
OWiG § 69 Abs. 4 S. 2
OWiG § 87 Abs. 2
OWiG § 87 Abs. 3
StPO § 431 Abs. 1
StPO § 432 Abs. 1

1. Der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 07.03.2011 wird a) bezüglich des Betroffenen dahin abgeändert und im Tenor neu gefasst, dass der Betroffene der fahrlässigen Ausübung der Fischerei ohne die nach § 7 Abs. 1 [...]
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