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OLG Rostock - Entscheidung vom 08.03.2011

10 WF 23/11

Normen:
ZPO § 114 S. 1
BGB § 1684

Fundstellen:
MDR 2011, 790

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Güstrow vom 13.10.2010 wird zurückgewiesen. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere [...]
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