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OLG München - Entscheidung vom 21.02.2011

4 StRR 0018/11

Normen:
StPO § 81a Abs. 2
StVG § 24a Abs. 2
StVG § 24a Abs. 3
GG Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
NStZ-RR 2014, 334
VRR 2012, 3
ZAP EN-Nr. 62/2012

1. Zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge wegen Verletzung des Richtervorbehalts nach § 81a Abs. 2 StPO . 2. Eine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung ist rechtswidrig und verletzt den Angeklagten in seinem [...]
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