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OLG Köln - Entscheidung vom 28.02.2011

6 W 35/11

Normen:
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 6
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 6
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1

Fundstellen:
GRUR-RR 2011, 370
NZG 2011, 1320
ZIP 2011, 1487

Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei [...]
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