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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 08.02.2011

17 U 138/10

Normen:
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
MDR 2011, 554
NJW-RR 2011, 632
WM 2011, 782
ZIP 2011, 460

1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 21. Mai 2010 - 10 O 193/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen. 3. [...]
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