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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 09.05.2011

9 AR 13/11

Normen:
ZPO § 281 Abs. 2
ZPO § 506

Fundstellen:
MDR 2011, 1499

Sachlich zuständig für den Rechtstreit (Klage und Widerklage) ist das Landgericht Offenburg. I. Der Kläger gibt an, er sei Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft E.. Die Beklagte ist Miteigentümerin dieser WEG . [...]
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