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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 24.03.2011

9 UF 117/10

Normen:
BGB § 1612a

Fundstellen:
FamRZ 2011, 1798

1. Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, an den Antragsteller monatlichen Unterhalt ab November 2009 über einen Betrag in Höhe von 240 €, ab Januar [...]
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