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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 22.08.2011

L 27 P 42/11 B

Die Beschwerde der Klägerin gegen die behauptete Untätigkeit des Sozialgerichts Berlin wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Beschwerde der [...]
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