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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 16.06.2011

L 27 P 14/11 B ER

Die Beteiligten haben die Kosten des gesamten Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt. I. Die Beteiligten stritten in [...]
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