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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.05.2011

L 13 R 5334/09

Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2
SGB VI § 43

Fundstellen:
NZS 2011, 670

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. Oktober 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten ist [...]
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