1. Die Verfügung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt v. 22.11.2011, durch die im Verfahren 2 Cs 64 Js 15995/11 der Termin zur Hauptverhandlung auf den 30.11.2011, 15:15 Uhr verlegt wurde, wird aufgehoben. 2. Der [...]
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