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LG Köln - Entscheidung vom 08.06.2011

28 O 859/10

Normen:
BGB § 823
BGB § 1004

Fundstellen:
ZUM 2012, 511-512
RDV 2012, 253-254
DSB 2013, 20

1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, zu unterlassen, [...]
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