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LG Heidelberg - Entscheidung vom 03.08.2011

5 O 39/11

Normen:
GG Art. 34
BGB § 839
StrG § 13

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.827,16 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.02.2011 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte [...]
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