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LG Hagen - Entscheidung vom 16.08.2011

9 O 151/11

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 2
BGB § 824
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
StGB § 186

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27.05.2011, Az. 9 O 151/11, wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Tenor wie folgt lautet: 1. Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, im Hinblick auf die [...]
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