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LG Hagen - Entscheidung vom 12.05.2011

46 Qs 20/11

Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird dahin abgeändert, dass die der Betroffenen aus der Staatskasse zu erstattenden Auslagen auf insgesamt 454,58 € festgesetzt werden. Die weitergehende sofortige [...]
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