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LG Göttingen - Entscheidung vom 14.06.2011

8 O 124/11

Normen:
HGB § 86
HGB § 93

1. Dem Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, bis zur Beendigung des mit [...]
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