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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.03.2011

2-06 O 378/10

Normen:
§ 52b UrhG
§ 97 UrhG
Art 5 Abs. 2c EGRL 29/2001
UrhG § 52b

1.) Der Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten tritt, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für [...]
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