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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.03.2011

2-25 O 106/11

Normen:
ZPO § 281 Abs. 1
ZPO § 935
ZPO § 940

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es bei Meldung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 25.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 [...]
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