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LG Frankenthal - Entscheidung vom 24.05.2011

1 T 108/11

Normen:
ZPO § 727 Abs. 1

1. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Gläubigerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 240.000 EUR festgesetzt. 4. Die Rechtsbeschwerde wird [...]
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