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LG Duisburg - Entscheidung vom 18.10.2011

14 T 9/11

Die Beschwerde des Betroffenen vom 22.09.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 25.08.2011 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Die Beschwerde ist gemäß § 58 FamFG zulässig, aber [...]
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