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LG Duisburg - Entscheidung vom 12.07.2011

11 O 45/10

Normen:
GUB 99 Nr. 2.1.1.1
BGB § 242

Fundstellen:
r+s 2012, 95

Das Versäumnisurteil vom 15.03.2011 wird aufrechterhalten. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% des vollstreckbaren Betrages vorläufig [...]
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