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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 01.03.2011

4b O 124/08

Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 201.477,95 Euro 1. einer Umschreibung folgender Patentanmeldungen in den Patentregistern zuzustimmen und die zur Um-schreibung [...]
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